Als Bürgermeister hat man es in St. Goarshausen nicht leicht, aber Rechtsanwälte finden dort immer ihr Auskommen. Laut „RZ“ will der Stadtrat einen weiteren Juristen beauftragen, um den Hauch einer Chance im Loreley-Streit zu wahren und bis nach Karlsruhe zu prozessieren. Eigentlich hatte das Oberlandesgericht Koblenz ein letztinstanzliches Urteil gefällt, die Kündigung des ungeliebten Bühnenpächters abgeblockt und der Stadt als Eigentümerin der Freilichtbühne den größten Teil der Verfahrenskosten auferlegt. Eine Berufung beim Bundesgerichtshof ist demnach nicht möglich. Allerdings gibt es ein juristisches Hintertürchen. Die Stadt kann eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und sich dadurch die Möglichkeit einer Revision offen halten. Ein Anwalt soll die Erfolgschancen prüfen. Die Fortsetzung des Rechtsstreits durch alle Instanzen könnte die Stadt und ihre Juristen auf Jahre hinaus beschäftigen. Dabei ist unklar, wer die Bühne im Erfolgsfall übernehmen würde. Der Dauerkrach um die Loreley ist nicht der einzige kommunale Krisenherd. Neuerdings will der Stadtrat nicht nur den in Potsdam ansässigen Bühnenpächter, sondern auch den eigenen Bürgermeister loswerden. Es wäre der vierte Amtswechsel in 6 Jahren. Rhein-Zeitung (€)
Foto: Dominik Ketz
Bacharach rebelliert
Apropos nächste Instanz: In Bacharach kollidieren kommunale Wirklichkeit mit weltfremder Verwaltung. Der einzigen kommunalen Kindertagesstätte droht die Schließung, weil der Kreis Mainz-Bingen neue Auflagen zum Brandschutz durchsetzen will. Am denkmalgeschützten Gebäude – lange Zeit eine Schule und später der evangelische Kindergarten – soll eine u. a. Feuertreppe installiert werden, von der niemand weiß, warum sie plötzlich gebraucht wird, wie sie bezahlt werden soll und ob dieselbe Kreisverwaltung sie überhaupt genehmigen würde. Stadtbürgermeister Philipp Rahn und der Stadtrat kündigen in der „AZ“ Widerstand an und wollen an die Landesregierung in Mainz appellieren O-Ton: „An der Stelle können wir gern den Revoluzzer spielen.“ Allgemeine Zeitung (€)
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Aus der Ferne verfolgt:
Es besteht die Eventualität, dass ein Rückzug vom einen Rechtsstreit angezeigt ist. Im Blick sollten die anderen Verfahren sein.
Was ist für die Stadt St. Goarshausen dort zu gewinnen? Die Verfahrens- und Anwaltskosten summieren sich mit jeder weiteren Instanz und eine arbiträre Kanzlei aus dem direkten Umfeld wird es ja nicht sein, die sich um den Casus kümmert.
Wenn schon nicht oder kaum Geld, so kann doch Gestaltungsspielraum durch Wahl eines neuen Pächters oder Selbstverwaltung der Bühne gewonnen werden, wie der genutzt werden soll, ist allerdings nicht bekannt. Außerdem könnte man doch ordentlich kündigen, unterdessen eine Nachfolge avisieren und die entsprechende Zeit abwarten.
Generell sollte man sich entscheiden, wie viel und welcher Art der Spielbetrieb dort oben sein soll.
Versucht wurde schon einiges, von Theater und Oper über europäische Jugendgroßveranstaltung, Kino und Rockpalastkonzerte hin zu Festivals mit hauptsächlich Stehpublikum und Schlagerkonzerten mit haupsächlich Sitzpublikum. Von wenigen Veranstaltungen in einem Jahr bis zu den meisten Sommerwochenden in einem anderen war auch schon einiges dabei.
Die perfekte Nutzung muss noch gefunden werden.
Die Anfahrt und Toilettensituation (wenn auch nicht vergleichbar mit damals in den Achtzigern) für mehr als 5000 Menschen ist bisher eine Katastrophe. Zu viele Veranstaltungen pro Jahr schränken den Resttourismus ein und stören Natur und Anwohner, zu wenige werden den Möglichkeiten der Aufführungsstätte und den Erwartungen an belegte Betten und Umsatz nicht gerecht. Kleine Produktionen sind unwirtschaftlich, große Produktionen vermissen die professionelle Ausstattung anderer Orte, bsw. Entladen auf der Bühne, Kabelkanal zum Mischpult und ein Backstagegebäude.
Die Nische für diesen Ort muss noch gefunden werden.
Bis dahin: Man kündige den Pächter zum nächstmöglichen Zeitpunkt (falls noch nicht geschehen) und investiere Geld anstatt in eine Fortsetzung des Verfahrens in das Aufsetzen eines besseren Pachtvertrages, der das Bespielen im Sinne eines zuvor identifizierten Nutzungsoptimums, auch im Zusammenhang mit Bundesgartenschau und anderen kulturellen Veranstaltungen, incentiviert.
Aber vielleicht ist das zu einfach gedacht oder meine Fehleinschätzung durch Mangel an Informationen.
Reinald