Michael Kloos ist als Experte für Welterbestätten international gefragt. Der Aachener Architekt berät Regierungen und Kommunen bei der Weiterentwicklung von Unesco-Regionen. Kloos ist auch am Mittelrhein im Einsatz. Hier entwickelt er gerade den „Managementplan“, ein Konzept für die welterbeveträgliche Zukunft im Tal. Im Mittelrheingold-Interview erklärt er, wer für den Welterbe-Status wirklich zuständig ist, warum einzelne Landesregierungen wenig zu entscheiden haben und wieso die Brückenfrage überschätzt wird.
Professor Kloos, Sie arbeiten am Managementplan für das Welterbetal. Was ist am Mittelrhein die größte Herausforderung?
Der komplexe Arbeitsprozess, welcher die Einbindung sehr vieler unterschiedlicher AkteurInnen voraussetzt.
Teil des Managementplans ist eine Art digitaler Zwilling des Oberen Mittelheintals. Ein virtuelles Modell soll Eingriffe in die Landschaft visualisieren. Bei welchen Projekten kommt es zum Einsatz?
Das virtuelle 3D-Modell des Welterbes Oberes Mittelrheintal soll zunächst zur Einschätzung der Welterbeverträglichkeit geplanter Projekte dienen, die dem Unesco-Welterbezentrum im Rahmen sog. „State Of Conservation Reports“ bereits gemeldet wurden.
Das umstrittenste Projekt ist die Brücke zwischen St. Goar und St. Goarshausen. Wie stehen Sie dazu?
Es wäre aus meiner Sicht hilfreich, die Frage der Mobilität im Oberen Mittelrheintal nicht auf einzelne Projekte zu konzentrieren, sondern intensiv über ein integriertes Verkehrskonzept nachzudenken, das eine enge Vernetzung des Welterbes, insbesondere auch der Hochebenen und des Tals, ermöglicht.
Medienberichte über die geplante Brücke werden oft mit einem Entwurf bebildert. Er zeigt ein elegant geschwungenes und verhältnismäßig niedriges Bauwerk. Wie realistisch ist das?
Die Frage, ob ein Bauwerk als „elegant geschwungen“ oder eher als „störend“ wahrgenommen wird, wird immer zu subjektiven Antworten führen. Ich bitte um Verständnis, dass ich als Verfasser des Mangementplans mich an solchen Diskursen nicht beteiligen kann.
Für die Regierungsparteien in Rheinland-Pfalz ist der Welterbestatus des Tals nicht verhandelbar. Wer entscheidet eigentlich konkret über diesen Status und wie laufen die Entscheidungsprozesse bei der Unesco ab?
Die Bundesrepublik Deutschland ist 1976 der Welterbekonvention als Vertragsstaat beigetreten. Gemäß der Welterbekonvention werden alle auf der Welterbeliste eingetragenen Stätten der Weltgemeinschaft überantwortet, um sie für kommende Generationen zu erhalten. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als Vertragstaat verpflichtet, alle Welterbestätten in Deutschland also auch das Obere Mittelrheintal – zu schützen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung dieser Verpflichtung liegt bei den beiden Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen. Die beiden Länder können nicht von sich heraus entscheiden, den Welterbestatus aufzugeben. Entscheidungen über den Status von Welterbestätten obliegen ausschließlich dem Unesco-Welterbekomitee.
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