Mindestens 4 Millionen Euro fließen in Burg Klopp und Umgebung, damit bis zur Buga alles stimmt. Jetzt fehlt nur noch eine funktionierende Gastronomie. Laut „AZ“ ist das Burgrestaurant nur noch bis Silvester geöffnet, dann macht das Pächterehepaar Manuela Heider und Steffen Wenselau Schluss – aus Altersgründen wie es heißt. Der Stadt Bingen als Eigentümerin weiß seit dem Frühjahr Bescheid und sucht bislang vergeblich nach Nachfolgern. Der Leerstand würde eine Immobilie mit Traumblick treffen. Zum Restaurant gehören der rheinseitige „Rheingoldsaal“, der bis zu 80 Gästen Platz bietet und gerne für Hochzeiten und runde Geburtstage gebucht wird. Auch Außengastronomie ist möglich. Ohne Restaurant würde die Binger Burg nur noch einem einzigen Zweck dienen: Als luxuriöser Sitz des Oberbürgermeisters und seiner Mitarbeiter. Ob das Binger Stadtoberhaupt überhaupt auf der Burg residieren muss, ist umstritten. Ende Oktober brachte der grüne Fraktionschef im Stadtrat Martin Rector eine andere Idee ins Spiel: Er schlug vor, freiwerdende Flächen im Binger Krankenhaus als Verwaltungsbüros zu nutzen und die Burg komplett für den Tourismus zu öffnen. O-Ton: „„Wenn man es richtig angeht, haben wir mit Burg Klopp einen echten Magneten.“ Allgemeine Zeitung (€, Restaurant), Allgemeine Zeitung (€, Rector-Idee)
Foto: Stadt Bingen / Torsten Sitz
True Crime auf der rechten Rheinseite
Die Rüdesheimer Abtei St. Hildegard wäre um ein Haar Opfer eines betrügerischen Notars geworden. Der Jurist wollte sie um das Erbe einer Mandantin bringen und deren Vermögen selbst einstreichen. Die 88-jährige Erblasserin hatte neben dem Kloster auch ihre Kirchengemeinde und ihre Nachbarn bedacht. Insgesamt ging es um über 950.000 Euro und ein Haus. Statt des gewünschten Testaments formulierte der Notar allerdings einen Vertrag mit sich selbst als Alleinerben. Nach dem Tod der alten Dame flog der Schwindel auf; der Jurist verlor seine Stellung als Notar und landete auf der Anklagebank . Diese Woche fiel das Urteil des Landgerichts Limburg: 2 Jahre Haft auf Bewährung wegen Betruges und Urkundenfälschung und 60.000 Euro Geldstrafe, zahlbar an gemeinnützige Einrichtungen. Wochenblatt
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